Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die J.M. Voith SE & Co. KG | VTA, Voithstraße 1, 74564 Crailsheim, Deutschland (nachfolgend „Voith“).

2. Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Ausschluss von der Teilnahme
Voith behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die mit der Einsendung ihres Fotos gegen geltendes Recht und/oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

4. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel läuft vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024.

5. Gewinn
Jeder Teilnehmer erhält ein kleines Geschenk und die Betreiber der ältesten drei Geräte gewinnen einen kostenlosen Health Check und den diesjährigen Oktoberfest-Bierkrug oder alternativ einen schicken Thermobecher für kalte Getränke!

6. Beendigung
Voith behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für alle Gründe, die den planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern oder wenn aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht möglich ist.

7. Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei diesem Wettbewerb ist J.M. Voith SE & Co. KG | VTA, Voithstraße 1, 74564 Crailsheim, Deutschland.

Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich.

Personenbezogene Daten werden für die Durchführung dieses Wettbewerbs verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein. Diese Einwilligung kann jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Voith weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

8. Geltendes Recht
Für dieses Gewinnspiel gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Haftungsausschluss
Für Schäden, die den Teilnehmern aufgrund von Sach- oder Rechtsmängeln entstehen, haftet der Veranstalter nur bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung wegen Sach- und Rechtsmängeln ausgeschlossen.